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Der Codex Iuris Canonici im Wandel
Das Recht der Lateinischen Kirche unterliegt einem ständigen Wandel. Seit erstmaliger Promulgation des Codex Iuris Canonici sind gut hundert Jahre vergangen. Das 1918 in Kraft getretene Gesetzbuch sollte verbindliches Recht der Lateinischen Kirche systematisch bündeln. Um dieses Recht an die theologisch-ekklesiologische Entwicklung anzupassen, kündigte Papst Johannes XXIII. 1959 eine Revision des CIC/1917 an. Im Nachgang des Zweiten Vatikanischen Konzils mündete ...

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